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Promotion

Antrag auf Zulassung und Promotionsstudium

Die Anfertigung der Dissertation an der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie wird durch einen Promotionsstudiengang begleitet (siehe Promotionsordnung). Für die Durchführung der Promotion ist vor Beginn der Arbeit ein Zulassungsantrag an den Promotionsausschuss zu stellen. Wird aufgrund des Antrags festgestellt, dass die zur Promotion erforderliche Qualifikation vorhanden ist, kann mit dem Forschungsstudium begonnen werden. Andernfalls ist zunächst ein Vorbereitungsstudium zu absolvieren.

Für das Forschungs- und das Vorbereitungsstudium, ist eine Einschreibung in den Promotionsstudiengang nach der Zulassung zur Promotion notwendig. In dem Promotionsstudiengang sind die in §9 der Promotionsordnung aufgeführten Leistungen zu erwerben und in einem Studienbuch nachzuweisen. Die Inhalte des Vorbereitungsstudiums werden bei der Zulassung zu diesem vom Promotionsausschuss festgelegt.

Informationen zur Einschreibung in den Promotionsstudiengang

Beratung zum Promotionsstudiengang

Bei allgemeinen Fragen zum Promotionsstudiengang können Sie sich an Frau Auer wenden. Bei speziellen fachlichen Fragen ist Herr Dr. Schürmann der Ansprechpartner.

Regelungen zur Abgabe von Dissertationen in der Bibliothek

Die Dissertationen werden über die Universitätsbibliothek Dortmund veröffentlicht. Die entsprechenden Informationen dazu finden Sie über die Links unten.

Abgabe der Dissertation - Deutsch

Abgabe der Dissertation - Englisch