Dortmunder Studierende
Ein Studienaufenthalt im Ausland erweitert nicht nur den eigenen Horizont in fachlicher und kultureller Hinsicht sondern ist eine Lebenserfahrung, die auch persönlich bereichert. Englische Sprachkenntnisse werden heute von Berufeinsteigerinnen und -einsteigern erwartet. Sehr gute Kenntnisse weiterer Sprachen und längere Auslandsaufenthalte können bei der Bewerbung ein Vorteil sein. Daher begrüßt und unterstützt die Fakultät für Chemie und Chemische Biologie einen Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken.
Allgemeines zum Studium im Ausland
Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt
Das Bachelorstudium ist zum größten Teil aus Pflichtveranstaltungen aufgebaut, in denen die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten für das jeweilige Prüfungsfach vermittelt werden. Da der Aufbau gleicher oder verwandter Studiengänge im Ausland nicht ganz gleich ist, können bei einem Auslandsaufenthalt während der Bachelorphase wichtige Lehrveranstaltungen fehlen, die noch belegt werden müssen oder Kenntnisse im Ausland nicht erworben worden sein, die nachgearbeitet werden müssen. Ein Auslandsaufenthalt ist daher am besten in der Endphase des Bachelorstudiums zu realisieren. Meist wird ein Auslandsaufenthalt im Masterstudium durchgeführt, da es in der Phase des Studiums möglich ist, im Rahmen der Vorgaben der Prüfungsordnung Lehrveranstaltungen nach Interesse zu wählen.
Anrechnung von Leistungen
Im Ausland können Sie z.B. Lehrveranstaltungen besuchen, an einem Kurspraktikum an der Hochschule teilnehmen oder ein Forschungspraktikum absolvieren. Leistungen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie für das Studium anrechnen lassen. Wir empfehlen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt die Anrechenbarkeit der Leistungen mit Frau Dr. Beate Heinz abzuklären und bei einem Auslandsaufenthalt während des Bachelorstudiums mit ihr die weitere Planung des Studiums zu besprechen.
Sprachkenntnisse
Für ein Studium im Ausland sollten Sie Kenntnisse in der Landessprache haben. Falls Sie an englischsprachigen Veranstaltungen oder einem Forschungspraktikum teilnehmen wollen, benötigen sie sehr gute Englisch-Kenntnisse. Für die Absolvierung von Veranstaltungen in der Landessprache sollten sie die entsprechende Sprache schon vor dem Auslandsaufenthalt sehr gut beherrschen.
Mögliche Länder und Ansprechpartner
Die Fakultät für Chemie und Chemische Biologie hat mit verschiedenen Universitäten innerhalb der Europäischen Union Verträge über einen Austausch von Studierenden im Rahmen des Erasmus+-Programms abgeschlossen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Auslandsaufenthalt selbst zu organisieren. Wenn Sie Ihr Forschungspraktikum oder Ihre Abschlussarbeit im Ausland absolvieren wollen, ist es am besten, wenn Sie die Hochschullehrer unserer Fakultät ansprechen, da diese Kontakte zu Professorinnen und Professoren an verschiedenen Universitäten im Ausland haben.
Bei Fragen zu Studien-Programmen und der Finanzierung Ihres Auslandsaufenthalts können Sie sich an das Referat Internationales der TU Dortmund wenden. Das Referat Internationales bietet auch die Möglichkeit sich in einen Verteiler eintragen zu lassen, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Hinweise zu Forschungspraktika und Abschlussarbeiten im Ausland
Für das Absolvieren eines Forschungspraktikums und/oder einer Abschlussarbeit im Ausland muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Das Forschungspraktikum muss von einer Prüferin bzw. einem Prüfer, die bzw. der von der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie zugelassen wurde, bewertet werden. Bei einer externen Abschlussarbeit muss diese von zwei Gutachterinnen bzw. Gutachtern gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung bewertet werden. Eine Liste mit den entsprechenden Gutachterinnen und Gutachtern finden Sie im Bereich "Im Studium". Die Antragsformulare für ein externes Forschungspraktikum oder eine externe Masterarbeit finden Sie ebenfalls auf dieser Internetseite unter "Formulare".
Erasmus-Studium
Allgemeine Informationen
Die Erasmus+-Abkommen für den Austausch von Studierenden werden zwischen zwei europäischen Hochschulen abgeschlossen. In den Verträgen wird festgelegt, wie viele Studierende über welchen Zeitraum an der jeweiligen Universität studieren können. Die Aufenthaltsdauer liegt für Studierende der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie zwischen 3 und 12 Monaten. Die maximale Aufenthaltsdauer ist abhängig vom jeweiligen Vertrag mit der entsprechenden Universität. Innerhalb einer Studienphase (Bachelor-, Master oder Promotionsstudium) können maximal insgesamt 12 Monate im Ausland studiert werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Erasmus-Koordinator der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie Herrn Prof. Dr. Sebastian Henke.
Im Rahmen des Erasmus+-Austausch-Programms erhalten Sie die Studiengebühren an der europäischen Hochschule erlassen und eine finanzielle Förderung in Höhe von etwa 490 bis 600 € monatlich. Hinzu kommt eventuell die Sonderförderung. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Referats Internationales.
Die Anrechnung von Studienleistungen und Kreditpunkten wird durch eine entsprechende Vereinbarung (Learning Agreement) vor Beginn des Auslandsstudiums sichergestellt. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Heinz.
Bewerbungsvoraussetzungen
Grundsätzlich können alle an der TU Dortmund vollimmatrikulierten Studierenden an dem Erasmus+-Programm teilnehmen. Im Bachelorstudium kann der Erasmus-Aufenthalt erst nach dem ersten Hochschul-/Studienjahr erfolgen. Im Masterstudium ist eine Teilnahme am Erasmus+-Programm ab dem ersten Semester möglich.
Beratung
Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie sich auf den Internet-Seiten der Sie interessierenden am Erasmus-Programm beteiligten ausländischen Hochschulen informieren und vom Erasmus-Koordinator beraten lassen. Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Erasmus+-Programm und zu Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern für alternative Programme.
Anmeldung als Erasmus-Interessent/in
Wenn Sie im Rahmen des Erasmus+-Programms ins Ausland gehen wollen, lassen Sie sich bitte zunächst vom Erasmus-Koordinator der Fakultät CCB beraten. Falls Sie anschließend Interesse an einem Auslandsstudium über Erasmus+ haben, müssen Sie sich bis spätestens Ende Januar eines jeden Jahres für das kommende akademische Jahr (Beginn September/Oktober) beim Erasmus-Fakultätskoordinator bewerben (siehe Bewerbungsformular). Dies gilt sowohl für Auslandsaufenthalte welche im Wintersemester (September/Oktober) starten sollen, als auch für Aufenthalte welche im Sommersemester (März/April) des Folgejahres starten sollen.
Auswahlverfahren
Gibt es mehr Studierenden, die an der gleichen Hochschule studieren wollen, als im Erasmus+-Vertrag vorgesehen sind, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dieses Auswahlverfahren findet normalerweise Mitte Januar statt. Auswahlkriterien sind:
- Sprachkenntnisse: Studierende, die z.B. Vorkenntnisse in der Landessprache vorweisen können, werden bevorzugt behandelt.
- Studienverlauf: Bewerber/-innen, die bereits in einem fortgeschrittenen Stadium Ihres Studiums sind, werden bevorzugt behandelt.
- Studienleistungen und sonstige Qualifikationen.
- Planung des Auslandsaufenthalts: Studierende, die bereits viel Zeit in die Planung des Auslandsaufenthalts gesteckt haben, werden gegenüber denjenigen, die das Studium im Ausland noch kaum bzw. gar nicht geplant haben, bevorzugt.
- Dauer des Auslandsaufenthalts: Bewerber/-innen, die länger als 3 Monate im Ausland studieren wollen, werden bevorzugt behandelt.
- Motivationsschreiben