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Prüfungen

Anmeldung zu Prüfungen

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das zentrale Prüfungsverwaltungssystem BOSS (Bologna Online Study Service) bis zwei Wochen vor der Prüfung anmelden. Alle anderen Studierenden erfahren gegebenenfalls durch Nachfrage in der jeweiligen Lehrveranstaltung, wie sie sich für Prüfungen anmelden müssen.

Abmeldung von Prüfungen

Für die Abmeldung von Prüfungen in BOSS gelten folgende Fristen: Bei mündlichen Prüfungen, bis auf die Ergänzungsprüfung, ist die Abmeldung bis zu einer Woche vor der Prüfung und bei schriftlichen Prüfungen bis zu einem Tag vor Beginn der jeweiligen Prüfung ohne Angabe von Gründen über BOSS möglich. Bei einer Ergänzungsprüfung ist eine Abmeldung nicht möglich (siehe unten). Sollte es Probleme mit der Abmeldung geben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prüfungsverwaltung.

Ansprechpersonen der Zentralen Prüfungsverwaltung

Studierende, die sich für eine mündliche Prüfung nicht über BOSS angemeldet haben, müssen für die Abmeldung das Formular der Prüfungsverwaltung verwenden und dieses unter Beachtung der oben angegebenen Fristen einreichen.

Hinweis zur mündlichen Ergänzungsprüfung

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist nur möglich, wenn die 2. Wiederholung einer schriftlichen Prüfung wahrgenommen und nicht bestanden wurde. Sie ist ausgeschlossen, wenn die Note „nicht ausreichend“ (5,0) auf Grund eines Täuschungsversuchs, eines Versäumnisses oder eines Rücktritts ohne triftige Gründe festgesetzt wurde.

Für die mündliche Ergänzungsprüfung wird innerhalb von 12 Woche nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ein Termin festgelegt. Da die mündliche Ergänzungsprüfung Bestandteil der 3. Prüfung ist, ist in diesem Fall keine Abmeldung möglich. Auch eine Exmatrikulation und ein Studiengangs­wechsel führen nicht zur Aufhebung des Termins. Bei Nichterscheinen ohne ein Attest oder einen vom Prüfungsausschuss anerkannten triftigen Grund gilt die Ergänzungsprüfung und somit das entsprechende Modul als endgültig nicht bestanden.

Krankmeldung am Prüfungstag

Bei Krankheit am Prüfungstag ist eine schriftliche Krankmeldung unverzüglich, spätestens sieben Kalendertage nach dem Prüfungstermin, erforderlich. Ansonsten wird die Prüfung als nicht bestanden bewertet.

Für die Krankmeldung gibt es ein Formular Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus Krankheitsgründen. Dieses muss von Ihnen und der Ärztin bzw. dem Arzt ausgefüllt werden. Die Krankmeldung erfolgt über die Zentrale Zentralen Prü­fungs­ver­wal­tung (Ansprechpersonen siehe oben).

Bitte informieren Sie bei mündlichen Prüfungen Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer vor dem Prüfungstermin, dass Sie aufgrund von Krankheit nicht zum Prüfungstermin erscheinen können. Eine schriftliche Krankmeldung ist zusätzlich erforderlich.

Bei Abschlussarbeiten ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund von Krankheit innerhalb der Bearbeitungsfrist an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie zu stellen. Die Krankheit wird durch ein normales Attest der Ärztin bzw. des Arztes nachgewiesen.

Prüfungsmanagement

Notenverbuchung und Prüfungsverwaltung

Die Noten von Prüfungen werden zentral mit Hilfe des Prüfungsverwaltungssystems BOSS von den Dozentinnen und Dozenten der Lehrveranstaltungen bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbucht. Sollte eine Note fehlen oder falsch eingetragen sein, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Lehrenden bzw. an das zuständige Sekretariat.

Notenbescheinigung

Studierende, deren Noten in BOSS verwaltet werden, können diese selbst einsehen. Für den internen Gebrauch z.B. für den BAföG-Antrag ist es möglich, eine Notenübersicht mit Hilfe von BOSS auszudrucken. Für eine Weitergabe der Noten z.B. für Bewerbungen oder einen Hochschulwechsel, ist eine offizielle Notenbescheinigung erforderlich. Diese erhalten Sie von der jeweiligen Ansprechpartnerin bzw. dem Ansprechpartner der Prüfungsverwaltung.

Bonusprüfungen

Regelungen aufgrund der Covid 19-Pandemie

Je eine Prüfung pro Modul, die im SoSe 20, im WiSe 20/21, im SoSe 21 oder WiSe 21/22  nicht bestanden wurde, galt als nicht unternommen und konnte einmalig wiederholt werden (Bonusprüfung).

Abweichend davon gab es im SoSe 21 für Klausuren eine weitere zusätzlichen Bonusprüfung. Die Regelung war unabhängig davon, ob die Klausur in Präsenz oder digital abgelegt wurde.

Kalender

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Anfahrt & Lageplan

Der Campus der Technischen Universität Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.

Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
 

Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.

Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.

Die Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.