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Prüfungen

Anmeldung zu Prüfungen

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das zentrale Prüfungsverwaltungssystem BOSS (Bologna Online Study Service) bis zwei Wochen vor der Prüfung. Erasmus-Studierende können sich auch bei den entsprechenden Lehrenden der jeweiligen Lehrveranstaltungen für Prüfungen anmelden. Studierende aus anderen Universitäten der UARuhr können sich über ein entsprechendes Formular für Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der Fakultät CCB anmelden.

Abmeldung von Prüfungen

Für die Abmeldung von Prüfungen in BOSS gelten folgende Fristen: Bei mündlichen Prüfungen, bis auf die Ergänzungsprüfung, ist die Abmeldung bis zu einer Woche vor der Prüfung und bei schriftlichen Prüfungen bis zu einem Tag vor Beginn der jeweiligen Prüfung ohne Angabe von Gründen über BOSS möglich. Bei einer Ergänzungsprüfung ist eine Abmeldung nicht möglich (siehe unten). Sollte es Probleme mit der Abmeldung geben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prüfungsverwaltung.

Ansprechpersonen der Zentralen Prüfungsverwaltung

Studierende, die sich für eine mündliche Prüfung nicht über BOSS angemeldet haben, müssen für die Abmeldung das Formular der Prüfungsverwaltung verwenden und dieses unter Beachtung der oben angegebenen Fristen einreichen.

Hinweis zur mündlichen Ergänzungsprüfung

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist nur möglich, wenn die 2. Wiederholung einer schriftlichen Prüfung wahrgenommen und nicht bestanden wurde. Sie ist ausgeschlossen, wenn die Note „nicht ausreichend“ (5,0) auf Grund eines Täuschungsversuchs, eines Versäumnisses oder eines Rücktritts ohne triftige Gründe festgesetzt wurde.

Für die mündliche Ergänzungsprüfung wird innerhalb von 12 Woche nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ein Termin festgelegt. Da die mündliche Ergänzungsprüfung Bestandteil der 3. Prüfung ist, ist in diesem Fall keine Abmeldung möglich. Auch eine Exmatrikulation und ein Studiengangs­wechsel führen nicht zur Aufhebung des Termins. Bei Nichterscheinen ohne ein Attest oder einen vom Prüfungsausschuss anerkannten triftigen Grund gilt die Ergänzungsprüfung und somit das entsprechende Modul als endgültig nicht bestanden.

Krankmeldung am Prüfungstag

Bei eigener Krankheit oder Krankheit eines überwiegend zu betreuenden Kindes ist die Vorlage eines deutschsprachigen ärztlichen Attestes erforderlich, das die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag belegt. Das Attest muss innerhalb von 7 Tagen (nicht Werktage) bei der Zentralen Prüfungsverwaltung eingereicht werden.

Bitte informieren Sie bei mündlichen Prüfungen auch Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer vor dem Prüfungstermin, dass Sie aufgrund von Krankheit nicht zum Prüfungstermin erscheinen können. Eine schriftliche Krankmeldung ist zusätzlich erforderlich.

Bei Abschlussarbeiten ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund von Krankheit innerhalb der Bearbeitungsfrist an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie zu stellen. Die Krankheit wird durch ein normales Attest der Ärztin bzw. des Arztes nachgewiesen.

Weitere Informationen finden Sie bei den FAQs der Prüfungsverwaltung zum Thema "Krankheit oder Abwesenheit am Prüfungstag" unter "Prüfungsverfahren".

Prüfungsmanagement

Notenverbuchung und Prüfungsverwaltung

Die Noten von Prüfungen werden zentral mit Hilfe des Prüfungsverwaltungssystems BOSS von den Dozentinnen und Dozenten der Lehrveranstaltungen bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbucht. Sollte eine Note fehlen oder falsch eingetragen sein, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Lehrenden bzw. an das zuständige Sekretariat.

Notenbescheinigung

Studierende, deren Noten in BOSS verwaltet werden, können diese selbst einsehen. Für den internen Gebrauch z.B. für den BAföG-Antrag ist es möglich, eine Notenübersicht mit Hilfe von BOSS auszudrucken. Für eine Weitergabe der Noten z.B. für Bewerbungen oder einen Hochschulwechsel, ist eine offizielle Notenbescheinigung erforderlich. Diese erhalten Sie von der jeweiligen Ansprechpartnerin bzw. dem Ansprechpartner der Prüfungsverwaltung.

Bonusprüfungen

Regelungen aufgrund der Covid 19-Pandemie

Je eine Prüfung pro Modul, die im SoSe 20, im WiSe 20/21, im SoSe 21 oder WiSe 21/22  nicht bestanden wurde, galt als nicht unternommen und konnte einmalig wiederholt werden (Bonusprüfung).

Abweichend davon gab es im SoSe 21 für Klausuren eine weitere zusätzlichen Bonusprüfung. Die Regelung war unabhängig davon, ob die Klausur in Präsenz oder digital abgelegt wurde.