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Win­ter­se­mes­ter 2007/2008

Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Studiengang "Master of Science in Chemie"
an der Universität Dortmund
vom 24. September 2007

Änderungsordnung Master Chemie vom 24.09.2007

Aufgrund des §2 Abs. 4 i.V.m. §64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein_Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV NRW. 474) hat die Universität Dortmund folgende Ordnung erlassen:

Die Prüfungsordnung für den Studiengang "Master of Science in Chemie" an der Universität Dortmund vom 25. September 2003 (AM Nr. 10/2003, S. 30), wird wie folg geändert:

1. §5 wird wie folgt geändert:

  1. Absatz 5 wird gestrichen.
  2. Die Absätze 6 und 7 werden zu den Absätzen 5 und 6.

2. §10 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

Macht die Kandidatin/der Kandidat durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie/er wegen ständiger körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage ist, eine Leistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist abzulegen, hat ihr/ihm die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu gestatten, gleichwertige Leistungen in einer anderen Form oder Frist zu erbringen. Experimentelle Leistungen aus Praktika können dabei nicht durch theoretische Leistungen ersetzt werden. Bei Zweifeln soll die zuständige Person oder Stelle für Fragen zu Belangen behinderter Studierender beteiligt werden. Prüfungsverfahren berücksichtigen die gesetzlichen Mutterschutzfristen und die Fristen der Elternzeit.

3. §13 Abs. 11 erhält folgende Fassung:

Bei der Abgabe der Master-Arbeit hat die Kandidatin/der Kandidat an Eides statt zu versichern, dass sie/er die Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate unter Angabeder Quelle kenntlich gemacht hat. Bei Abgabe der Master-Arbeit ist die Erklärung gemäß der Anlage zu dieser Ordnung unterschrieben beizufügen.

4. Am Ende der Prüfungsordnung wird folgende Anlage angefügt:

Anlage: Eidesstattliche Versicherung (siehe PDF-Download)

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Dortmund in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Chemie und des Rektorates der Universität Dortmund jeweils vom 19.09.2007.

Dortmund, den 24. September 2007

Für den Raktor
Der Prorektor für Lehre, Studium und Studienreform

Universitätsprofessor
Dr. Thomas Ruster