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Neues aus der Fakultät

Archiv 2014

Zu­las­sungs­be­schrän­kun­gen für das Win­ter­se­mes­ter 2014/15

Zum Win­ter­se­mes­ter 2014/15 gibt es einen NC (Numerus Clausus) auf die Bachelor-Studiengänge Chemie und Chemische Biologie sowie auf das Lehramts-Studium. Hintergrund für die Zulassungsbeschränkung auf die 1-Fach-Studiengänge Chemie und Chemische Biologie ist, dass Plätze für Laborpraktika nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen. Für das Lehramt wurde der NC eingeführt, um gute Studienbedingungen in den Lehrveranstaltungen der Bildungswissenschaften, die alle Lehramts-Studierenden belegen müssen, zu sichern.

Für die Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung müssen Sie sich bis zum 15.7. bewerben.

Informationen zu Bewerbung und Einschreibung

 

Note für den NC

Wenn mehr Bewerber erwartet werden, als Studienplätze für einen Studiengang zur Verfügung stehen, wird eine Zulassungsbeschränkung in Form des NC beantragt. Die Note für die Zulassung zu den einzelnen Fächern wird erst im Verlauf des Bewerbungsverfahrens von der Hochschule festgelegt und zwar aufgrund der Anzahl an Studienplätzen und Bewerbungen. Der NC spiegelt dabei die Abiturdurchschnittsnote wider, die die letzte Person, die eine Zulassung erhält, hatte. Der NC ergibt sich daher in jedem Zulassungsverfahren aus dem Notenspiegel der Studienplatzbewerber neu. Schreiben sich weniger Studierende ein als Studienplätze zur Verfügung stehen, kann es sein, dass alle Bewerber unabhängig von der Note zugelassen werden. Daher ist zu empfehlen, sich unabhängig von der Note für das Studium zu bewerben.