Variante 1
(6)
Eine kumulative Dissertation ist nach Zustimmung der*des Betreuerin*Betreuers zulässig und muss folgende Merkmale aufweisen:
a) 1Kumulative Dissertationen bestehen aus mehreren wissenschaftlichen Einzelarbeiten, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und keine substanziellen Überschneidungen aufweisen dürfen. 2Zu den Einzelarbeiten soll die*der Doktorand*in einen substanziellen Beitrag geleistet haben. 3Dieser Beitrag kann beispielsweise durch eine Erstautor*innenschaft nachgewiesen werden. 4Die Einzelarbeiten müssen bereits in Peer-Review-Zeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein oder sich in Peer-Review-Zeitschriften in Revision befinden.
b) 1Der inhaltliche Zusammenhang muss in einem Gesamttitel sowie einem aus Einleitungs- und Schlussteil bestehenden verbindenden Text (Manteltext) zum Ausdruck kommen, der die Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet, diskutiert und reflektiert. 2Entgegen von Abs. 4 Satz 2 enthalten kumulative Dissertationen ein Literatur- und Quellenverzeichnis pro Kapitel, wobei ein gemeinsames Verzeichnis für den Manteltext zulässig ist. 3Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.
c) 1Für jede Einzelarbeit sind ausführlich die Beiträge der*des Doktorandin*Doktoranden sowie der Publikationsstand darzulegen. 2Sofern eine noch unveröffentlichte Einzelarbeit Beiträge anderer Wissenschaftler*innen enthält, ist deren Zustimmung zur Aufnahme dieser Beiträge in die Dissertation durch die*den Doktorandin*Doktoranden unter Mithilfe der*des Betreuerin*Betreuers auf geeignete Weise sicherzustellen.
d) 1Die Einzelarbeiten sollen zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation zur Publikation mit Peer-Review eingereicht worden sein. 2Über Ausnahmen, wie etwa eine Publikation auf einem einschlägigen Preprint-Server, und weitere Regelungen entscheidet der Promotionsausschuss im Einzelfall nach Stellungnahme der*des Betreuerin*Betreuers. 3Eine ausschließliche Veröffentlichung auf einem Preprint-Server ohne Peer-Review erfüllt die Anforderungen nach lit. a) nicht.
Variante 2
(6)
Eine kumulative Dissertation ist nach Zustimmung der*des Betreuerin*Betreuers zulässig und muss folgende Merkmale aufweisen:
- 1Kumulative Dissertationen bestehen aus mehreren wissenschaftlichen Einzelarbeiten, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und keine substanziellen Überschneidungen aufweisen dürfen. 2Zu den Einzelarbeiten soll die*der Doktorand*in einen substanziellen Beitrag geleistet haben. 3Dieser Beitrag kann beispielsweise durch eine Erstautor*innenschaft nachgewiesen werden. 4Die Einzelarbeiten müssen bereits in Peer-Review-Zeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein oder sich in Peer-Review-Zeitschriften in Revision befinden.
- 1Der inhaltliche Zusammenhang muss in einem Gesamttitel sowie einem aus Einleitungs- und Schlussteil bestehenden verbindenden Text (Manteltext) zum Ausdruck kommen, der die Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet, diskutiert und reflektiert. 2Entgegen von Abs. 4 Satz 2 enthalten kumulative Dissertationen ein Literatur- und Quellenverzeichnis pro Kapitel, wobei ein gemeinsames Verzeichnis für den Manteltext zulässig ist. 3Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.
- 1Für jede Einzelarbeit sind ausführlich die Beiträge der*des Doktorandin*Doktoranden sowie der Publikationsstand darzulegen. 2Sofern eine noch unveröffentlichte Einzelarbeit Beiträge anderer Wissenschaftler*innen enthält, ist deren Zustimmung zur Aufnahme dieser Beiträge in die Dissertation durch die*den Doktorandin*Doktoranden unter Mithilfe der*des Betreuerin*Betreuers auf geeignete Weise sicherzustellen.
- 1Die Einzelarbeiten sollen zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation zur Publikation mit Peer-Review eingereicht worden sein. 2Über Ausnahmen, wie etwa eine Publikation auf einem einschlägigen Preprint-Server, und weitere Regelungen entscheidet der Promotionsausschuss im Einzelfall nach Stellungnahme der*des Betreuerin*Betreuers. 3Eine ausschließliche Veröffentlichung auf einem Preprint-Server ohne Peer-Review erfüllt die Anforderungen nach lit. a) nicht.
Variante 3
(6)
Eine kumulative Dissertation ist nach Zustimmung der*des Betreuerin*Betreuers zulässig und muss folgende Merkmale aufweisen:
- 1Kumulative Dissertationen bestehen aus mehreren wissenschaftlichen Einzelarbeiten, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und keine substanziellen Überschneidungen aufweisen dürfen. 2Zu den Einzelarbeiten soll die*der Doktorand*in einen substanziellen Beitrag geleistet haben. 3Dieser Beitrag kann beispielsweise durch eine Erstautor*innenschaft nachgewiesen werden. 4Die Einzelarbeiten müssen bereits in Peer-Review-Zeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein oder sich in Peer-Review-Zeitschriften in Revision befinden.
- 1Der inhaltliche Zusammenhang muss in einem Gesamttitel sowie einem aus Einleitungs- und Schlussteil bestehenden verbindenden Text (Manteltext) zum Ausdruck kommen, der die Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet, diskutiert und reflektiert. 2Entgegen von Abs. 4 Satz 2 enthalten kumulative Dissertationen ein Literatur- und Quellenverzeichnis pro Kapitel, wobei ein gemeinsames Verzeichnis für den Manteltext zulässig ist. 3Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.
- 1Für jede Einzelarbeit sind ausführlich die Beiträge der*des Doktorandin*Doktoranden sowie der Publikationsstand darzulegen. 2Sofern eine noch unveröffentlichte Einzelarbeit Beiträge anderer Wissenschaftler*innen enthält, ist deren Zustimmung zur Aufnahme dieser Beiträge in die Dissertation durch die*den Doktorandin*Doktoranden unter Mithilfe der*des Betreuerin*Betreuers auf geeignete Weise sicherzustellen.
- 1Die Einzelarbeiten sollen zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation zur Publikation mit Peer-Review eingereicht worden sein. 2Über Ausnahmen, wie etwa eine Publikation auf einem einschlägigen Preprint-Server, und weitere Regelungen entscheidet der Promotionsausschuss im Einzelfall nach Stellungnahme der*des Betreuerin*Betreuers. 3Eine ausschließliche Veröffentlichung auf einem Preprint-Server ohne Peer-Review erfüllt die Anforderungen nach lit. a) nicht.





