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Variante 1

(6)
Eine kumulative Dissertation ist nach Zustimmung der*des Betreuerin*Betreuers zulässig und muss folgende Merkmale aufweisen:

a)  1Kumulative Dissertationen bestehen aus mehreren wissenschaftlichen Einzelarbeiten, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und keine substanziellen Überschneidungen aufweisen dürfen. 2Zu den Einzelarbeiten soll die*der Doktorand*in einen substanziellen Beitrag geleistet haben. 3Dieser Beitrag kann beispielsweise durch eine Erstautor*innenschaft nachgewiesen werden. 4Die Einzelarbeiten müssen bereits in Peer-Review-Zeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein oder sich in Peer-Review-Zeitschriften in Revision befinden.

b)  1Der inhaltliche Zusammenhang muss in einem Gesamttitel sowie einem aus Einleitungs- und Schlussteil bestehenden verbindenden Text (Manteltext) zum Ausdruck kommen, der die Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet, diskutiert und reflektiert. 2Entgegen von Abs. 4 Satz 2 enthalten kumulative Dissertationen ein Literatur- und Quellenverzeichnis pro Kapitel, wobei ein gemeinsames Verzeichnis für den Manteltext zulässig ist. 3Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.

c)  1Für jede Einzelarbeit sind ausführlich die Beiträge der*des Dok­to­ran­din*Doktoranden sowie der Publikationsstand darzulegen. 2Sofern eine noch unveröffentlichte Einzelarbeit Beiträge anderer Wissenschaftler*innen enthält, ist deren Zustimmung zur Aufnahme dieser Beiträge in die Dissertation durch die*den Dok­to­ran­din*Doktoranden unter Mithilfe der*des Betreuerin*Betreuers auf geeignete Weise sicherzustellen.

d)  1Die Einzelarbeiten sollen zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation zur Pub­li­ka­tion mit Peer-Review eingereicht worden sein. 2Über Ausnahmen, wie etwa eine Pub­li­ka­tion auf einem einschlägigen Preprint-Server, und weitere Regelungen entscheidet der Promotionsausschuss im Einzelfall nach Stellungnahme der*des Betreuerin*Betreuers. 3Eine ausschließliche Veröffentlichung auf einem Preprint-Server ohne Peer-Review erfüllt die Anforderungen nach lit. a) nicht.

Variante 2

(6)
Eine kumulative Dissertation ist nach Zustimmung der*des Betreuerin*Betreuers zulässig und muss folgende Merkmale aufweisen:

  •  1Kumulative Dissertationen bestehen aus mehreren wissenschaftlichen Einzelarbeiten, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und keine substanziellen Überschneidungen aufweisen dürfen. 2Zu den Einzelarbeiten soll die*der Doktorand*in einen substanziellen Beitrag geleistet haben. 3Dieser Beitrag kann beispielsweise durch eine Erstautor*innenschaft nachgewiesen werden. 4Die Einzelarbeiten müssen bereits in Peer-Review-Zeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein oder sich in Peer-Review-Zeitschriften in Revision befinden.
  • 1Der inhaltliche Zusammenhang muss in einem Gesamttitel sowie einem aus Einleitungs- und Schlussteil bestehenden verbindenden Text (Manteltext) zum Ausdruck kommen, der die Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet, diskutiert und reflektiert. 2Entgegen von Abs. 4 Satz 2 enthalten kumulative Dissertationen ein Literatur- und Quellenverzeichnis pro Kapitel, wobei ein gemeinsames Verzeichnis für den Manteltext zulässig ist. 3Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.
  • 1Für jede Einzelarbeit sind ausführlich die Beiträge der*des Dok­to­ran­din*Doktoranden sowie der Publikationsstand darzulegen. 2Sofern eine noch unveröffentlichte Einzelarbeit Beiträge anderer Wissenschaftler*innen enthält, ist deren Zustimmung zur Aufnahme dieser Beiträge in die Dissertation durch die*den Dok­to­ran­din*Doktoranden unter Mithilfe der*des Betreuerin*Betreuers auf geeignete Weise sicherzustellen.
  • 1Die Einzelarbeiten sollen zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation zur Pub­li­ka­tion mit Peer-Review eingereicht worden sein. 2Über Ausnahmen, wie etwa eine Pub­li­ka­tion auf einem einschlägigen Preprint-Server, und weitere Regelungen entscheidet der Promotionsausschuss im Einzelfall nach Stellungnahme der*des Betreuerin*Betreuers. 3Eine ausschließliche Veröffentlichung auf einem Preprint-Server ohne Peer-Review erfüllt die Anforderungen nach lit. a) nicht.

Variante 3

(6)
Eine kumulative Dissertation ist nach Zustimmung der*des Betreuerin*Betreuers zulässig und muss folgende Merkmale aufweisen:

  1.  1Kumulative Dissertationen bestehen aus mehreren wissenschaftlichen Einzelarbeiten, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und keine substanziellen Überschneidungen aufweisen dürfen. 2Zu den Einzelarbeiten soll die*der Doktorand*in einen substanziellen Beitrag geleistet haben. 3Dieser Beitrag kann beispielsweise durch eine Erstautor*innenschaft nachgewiesen werden. 4Die Einzelarbeiten müssen bereits in Peer-Review-Zeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein oder sich in Peer-Review-Zeitschriften in Revision befinden.
  2. 1Der inhaltliche Zusammenhang muss in einem Gesamttitel sowie einem aus Einleitungs- und Schlussteil bestehenden verbindenden Text (Manteltext) zum Ausdruck kommen, der die Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet, diskutiert und reflektiert. 2Entgegen von Abs. 4 Satz 2 enthalten kumulative Dissertationen ein Literatur- und Quellenverzeichnis pro Kapitel, wobei ein gemeinsames Verzeichnis für den Manteltext zulässig ist. 3Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.
  3. 1Für jede Einzelarbeit sind ausführlich die Beiträge der*des Dok­to­ran­din*Doktoranden sowie der Publikationsstand darzulegen. 2Sofern eine noch unveröffentlichte Einzelarbeit Beiträge anderer Wissenschaftler*innen enthält, ist deren Zustimmung zur Aufnahme dieser Beiträge in die Dissertation durch die*den Dok­to­ran­din*Doktoranden unter Mithilfe der*des Betreuerin*Betreuers auf geeignete Weise sicherzustellen.
  4. 1Die Einzelarbeiten sollen zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation zur Pub­li­ka­tion mit Peer-Review eingereicht worden sein. 2Über Ausnahmen, wie etwa eine Pub­li­ka­tion auf einem einschlägigen Preprint-Server, und weitere Regelungen entscheidet der Promotionsausschuss im Einzelfall nach Stellungnahme der*des Betreuerin*Betreuers. 3Eine ausschließliche Veröffentlichung auf einem Preprint-Server ohne Peer-Review erfüllt die Anforderungen nach lit. a) nicht.