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Beschlüsse zum Studium

Bachelorstudium Chemie und Chemische Biologie

Im Bachelorstudium dürfen nur in maximal 3 Wahlpflichtvorlesungsmodulen Prüfungsversuche unternommen werden. Alle weiteren Prüfungsversuche werden auf den Master-Studiengang übertragen.
(Beschluss des Prüfungsausschusses vom 20.09.2009)

Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist neben den allgemeinen Voraussetzungen gemäß § 19 (4) der Prüfungsordnungen von 2013 und 2015 der erfolgreiche Abschluss aller Studienmodule, die nach dem Studienplan bis zum Ende des fünften Fachsemesters abgeschlossen werden. Dabei darf ein Leistungsnachweise des 5. Semesters und ein Leistungsnachweis des 3. bis 5. Semesters fehlen. Praktika, die nach dem Studienverlaufsplan im 1. bis 5. Semester stattfinden, müssen abgeschlossen sein.
(Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13.06.2018)

Bei nur noch einer ausstehenden Modulprüfung und erfolgreich absolvierter Bachelorarbeit einschließlich Disputation haben Studierende der Bachelorstudiengänge Chemie und Chemischen Biologie Anspruch auf eine außerordentliche mündliche Prüfung im letzten noch zu absolvierenden Modul. Die Studierenden müssen vorher mindestens an einer regulären Prüfung teilgenommen haben. Die mündliche Prüfung soll spätestens vier Wochen nach Mitteilung des Ergebnisses der regulären Modulprüfung stattfinden. Der Prüfungsausschuss stellt die Voraussetzung für die mündliche Prüfung fest.
(Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.04.2013)

Bei der Wiederholung nicht bestandener Bachelor-Arbeiten ist die Wiederholung in der Regel in einem anderen Ar­beits­kreis durchzuführen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(Beschluss des Prüfungsausschusses vom 29.01.2009)

Masterstudium Chemie und Chemische Biologie

Gemäß Beschluss wurde die Zahl der erforderlichen Leistungspunkte im Prüfungsfach „Weitere chemische und naturwissenschaftliche Studien“ von 43 auf 42 gesenkt. Diese Regelung gilt laut Beschluss für alle Studierenden, die nach den Prüfungsordnungen von 2013 und 2015 studieren.

Allgemeine Beschlüsse für alle Studiengänge der Fakultät

Bei Sicherheitsunterweisungen besteht Anwesenheitspflicht. Für Studierende, die bei der Sicherheitsunterweisung zum Praktikum unentschuldigt fehlen, ist eine Teil­nah­me am Praktikum nicht möglich. Im Krankheitsfall muss ein Attest unverzüglich bei der Praktikumsleitung eingereicht werden. Ist aus anderen triftigen Gründen eine Teil­nah­me an der Sicherheitsunterweisung nicht möglich, so sind diese Gründe der Praktikumsleitung unverzüglich darzulegen. Über die Anerkennung der Verhinderungsgründe entscheidet die Praktikumsleitung. Bezüglich der Sicherheitsunterweisung ist bei entschuldigtem Fehlen eine Absprache mit der Praktikumsleitung erforderlich.
(Beschlusses des Prüfungsausschusses vom 06.08.2013)

Die Wiederholung einer mündlichen Prüfung mit Wechsel der Prüferin bzw. des Prüfers ist möglich, sollte aber die Ausnahme sein.
(Beschluss des Prüfungsausschusses vom 20.09.2009)

Kalender

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Anfahrt & Lageplan

Der Campus der Technischen Universität Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.

Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
 

Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.

Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.

Die Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.