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Masterstudium Chemical Biology

Allgemeines zum Masterstudium

Der Masterstudiengang Chemical Biology wird seit dem Win­ter­se­mes­ter 2021/22 an der TU Dortmund angeboten und richtet sich an Studierende, die ihre Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten im Fach Chemische Biologie bis zum aktuellen Forschungsstand erweitern wollen, um eigenverantwortlich beruflich tätig zu werden.

Im Masterstudiengang werden die molekularen Aspekte der Biowissenschaften im Hinblick auf das Verständnis biologischer Prozesse und auf die gezielte chemische Manipulation vertieft. Außerdem werden moderne Methoden der Biotechnologie und der Bioanalytik sowie deren Anwendungen vermittelt. Der Masterstudiengang setzt fundierte theoretische Kenntnisse sowie umfangreiche Erfahrungen in praktischer Labortätigkeit voraus, die in dem 1-Fach-Bachelor-Studiengang Chemische Biologie der TU Dortmund vermittelt werden.

Der Masterstudiengang Chemical Biology führt in vier Semestern (einschließlich der Masterarbeit) zum Abschluss „Master of Science“. Der Studienbeginn ist ganzjährig zum Winter- und Sommersemester möglich.

Zulassungs- und Einschreibevoraussetzungen

Absolventinnen und -Absolventen des Bachelorstudiengangs Chemische Biologie an der TU Dortmund

Für das Masterstudium Chemical Biology wer­den Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit ei­nem Abschluss des Bachelor of Science im Fach Che­mi­sche Bio­lo­gie an der TU Dort­mund zugelassen, die eine Note von min­des­tens 3,2 er­reicht haben.

Absolventinnen und -Absolventen eines mit dem Bachelorstudiengang Chemische Biologie verwandten Studiums

Eine Zulassung zum Master­studien­gang Che­mi­ca Bio­lo­gy ist mög­lich, sofern der Prü­fungs­aus­schuss auf Antrag keine wesentliche Un­ter­schie­de zu dem Bachelor­studien­gang Che­mi­sche Bio­lo­gie an der TU Dort­mund feststellt, das heißt dass fachlich einschlägiges Grund­la­gen­wis­sen und Methodenkompetenzen in ei­nem ausreichendem Umfang vorhanden sein müs­sen. Außerdem muss die Note 3,2 im Studienabschluss er­reicht worden sein. Auflagen kön­nen nur im Umfang von 30 Leistungspunkten erteilt wer­den. Bei Unklarheiten kann der Prü­fungs­aus­schuss die Bewerberinnen und Bewerber zu ei­nem Ge­spräch über die fach­li­chen Inhalte des Abschlusses zur Bestimmung der Gleichwertigkeit des Abschlusses einladen. Das Ge­spräch wird von zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern der Fa­kul­tät für Chemie und Che­mi­sche Bio­lo­gie durch­ge­führt.

Die Zulassungs- und Einschreibevoraussetzungen für das Masterstudium sind im vollen Wortlaut in der entsprechenden Prüfungsordnung zu finden.

Zulassungsantrag

Antrag auf Zulassung zum Studium für Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule in Deutschland

Der Beginn des Masterstudiums ist ganzjährig mög­lich. Sie kön­nen die Zulassung schon beantragen, wenn noch nicht alle Prüfungsleistungen aus dem Ba­che­lor­stu­di­um vorliegen. Für die Einschreibung sind die vollständigen Unterlagen jedoch er­for­der­lich.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Zulassung zum Masterstudium können Sie sich gerne an Frau Dr. Heinz wenden.

Antrag auf Zulassung zum Studium für Absolventinnen und Absolventen einer ausländischen Hochschule

Studierende, die ihr Bachelorstudium im Ausland abgeschlossen haben, müssen für ein Studium an der Technischen Universität Dortmund einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium beim Referat Internationales der TU Dortmund stellen.

Für die Bewerbung zum Masterstudium gelten folgende Fristen:

Die Bewerbungsunterlagen müssen zu diesen Terminen komplett im Referat Internationales der Technischen Universität Dortmund vorliegen. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der Technischen Universität Dortmund. Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung zum Studium englische Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen, nachgewiesen werden müssen.

Ein- bzw. Umschreibung in den Masterstudiengang

Liegen die entsprechenden Einschreibevoraussetzungen vor, so ist eine Umschreibung bzw. Einschreibung in den Master-Studiengang beim Studierendensekretariat ganzjährig möglich.

Studierende der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie an der TU Dortmund schreiben sich nach Abschluss des Bachelorstudiums ins Masterstudium um.

Absolventinnen und Absolventen, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Universität erworben haben und zum Masterstudium zugelassen wurden, schreiben sich beim Studierendensekretariat ein.

Studierendensekretariat

 

Inhalte des Masterstudiengangs

Das Masterstudium Chemical Biology besteht aus zwei Pflichtseminaren in Chemischer Biologie und in Medizinischer Chemie, verschiedenen Wahlpflichtvorlesungen und Wahlpflichtpraktika, einem Forschungspraktikum und der Masterarbeit mit anschließender Disputation.

Die Wahlpflichtvorlesungen und Wahlpflichtpraktika können aus einem Angebot verschiedener vertiefender Lehrveranstaltungen der Chemischen Biologie, der Medizinischen Chemie und der Zellbiologie gewählt werden, wobei gewisse Rahmenvorgaben zu beachten sind. Optional können maximal drei Wahlpflichtvorlesungen sowie maximal ein Wahlpflichtpraktikum aus dem Bereich der Chemie belegt werden. Das Erreichen des aktuellen Forschungsstands wird in dem Forschungspraktikum und durch die Masterarbeit (Dauer in der Regel 6 Monate) nachgewiesen.

Detailliertere Informationen zum Studium und zu den einzelnen Modulen sind der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Der Aufbau des Studiums ist unter dem Punkt „Studienstruktur“ schematisch dargestellt. Das Angebot an Lehrveranstaltungen und deren Zuordnung bezüglich der Rahmenvorgaben des aktuellen Semesters und der vorhergehenden Semester sind den entsprechenden Übersichtstabellen zu entnehmen.

Auslandsaufenhalt während des Masterstudiums

In der Masterphase ist ein Studium im Ausland für ein bis zwei Semester möglich. Leistungen, die im Ausland erworben werden, können aufgrund der Wahlfreiheiten im Masterstudium gut angerechnet werden. Ein Auslandsaufenthalt wird von der Fakultät für Chemie und Chemischen Biologie unterstützt.

Allgemeine Informationen zum Studium im Ausland

Wechsel in den Promotionsstudiengang ohne Masterabschluss für herausragende Studierende

Für Studierende mit herausragenden Studienleistungen besteht die Möglichkeit nach Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten direkt in den Promotionsstudiengang zu wechseln. Voraussetzung ist ein Abschluss des Bachelorstudiengangs mit einer Note von mindestens 1,5 und eine Durchschnittsnote von mindestens 1,5 für promotionsvorbereitende Studien im Umfang von 60 Leistungspunkten. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Prüfungsordnung.