Masterstudium Chemical Biology
Allgemeines zum Masterstudium
Der Masterstudiengang Chemical Biology wird seit dem Wintersemester 2021/22 an der TU Dortmund angeboten und richtet sich an Studierende, die ihre Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten im Fach Chemische Biologie bis zum aktuellen Forschungsstand erweitern wollen, um eigenverantwortlich beruflich tätig zu werden.
Im Masterstudiengang werden die molekularen Aspekte der Biowissenschaften im Hinblick auf das Verständnis biologischer Prozesse und auf die gezielte chemische Manipulation vertieft. Außerdem werden moderne Methoden der Biotechnologie und der Bioanalytik sowie deren Anwendungen vermittelt. Der Masterstudiengang setzt fundierte theoretische Kenntnisse sowie umfangreiche Erfahrungen in praktischer Labortätigkeit voraus, die in dem 1-Fach-Bachelor-Studiengang Chemische Biologie der TU Dortmund vermittelt werden.
Der Masterstudiengang Chemical Biology führt in vier Semestern (einschließlich der Masterarbeit) zum Abschluss „Master of Science“. Der Studienbeginn ist ganzjährig zum Winter- und Sommersemester möglich.
Zulassungs- und Einschreibevoraussetzungen
Absolventinnen und -Absolventen des Bachelorstudiengangs Chemische Biologie an der TU Dortmund
Für das Masterstudium Chemical Biology werden Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einem Abschluss des Bachelor of Science im Fach Chemische Biologie an der TU Dortmund zugelassen, die eine Note von mindestens 3,2 erreicht haben.
Absolventinnen und -Absolventen eines mit dem Bachelorstudiengang Chemische Biologie verwandten Studiums
Eine Zulassung zum Masterstudiengang Chemica Biology ist möglich, sofern der Prüfungsausschuss auf Antrag keine wesentliche Unterschiede zu dem Bachelorstudiengang Chemische Biologie an der TU Dortmund feststellt, das heißt dass fachlich einschlägiges Grundlagenwissen und Methodenkompetenzen in einem ausreichendem Umfang vorhanden sein müssen. Außerdem muss die Note 3,2 im Studienabschluss erreicht worden sein. Auflagen können nur im Umfang von 30 Leistungspunkten erteilt werden. Bei Unklarheiten kann der Prüfungsausschuss die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch über die fachlichen Inhalte des Abschlusses zur Bestimmung der Gleichwertigkeit des Abschlusses einladen. Das Gespräch wird von zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie durchgeführt.
Die Zulassungs- und Einschreibevoraussetzungen für das Masterstudium sind im vollen Wortlaut in der entsprechenden Prüfungsordnung zu finden.
Zulassungsantrag
Antrag auf Zulassung zum Studium für Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule in Deutschland
Der Beginn des Masterstudiums ist ganzjährig möglich. Sie können die Zulassung schon beantragen, wenn noch nicht alle Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudium vorliegen. Für die Einschreibung sind die vollständigen Unterlagen jedoch erforderlich.
Bei Fragen zur Zulassung zum Masterstudium können Sie sich gerne an Frau Dr. Heinz wenden.
Antrag auf Zulassung zum Studium für Absolventinnen und Absolventen einer ausländischen Hochschule
Studierende, die ihr Bachelorstudium im Ausland abgeschlossen haben, müssen für ein Studium an der Technischen Universität Dortmund einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium beim Referat Internationales der TU Dortmund stellen.
Für die Bewerbung zum Masterstudium gelten folgende Fristen:
Bewerbungsende für das Wintersemester: 15. Juli
Bewerbungsende für das Sommersemester: 15. Januar
Die Bewerbungsunterlagen müssen zu diesen Terminen komplett im Referat Internationales der Technischen Universität Dortmund vorliegen. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der Technischen Universität Dortmund. Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung zum Studium englische Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen, nachgewiesen werden müssen.
Ein- bzw. Umschreibung in den Masterstudiengang
Liegen die entsprechenden Einschreibevoraussetzungen vor, so ist eine Umschreibung bzw. Einschreibung in den Master-Studiengang beim Studierendensekretariat ganzjährig möglich.
Studierende der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie an der TU Dortmund schreiben sich nach Abschluss des Bachelorstudiums ins Masterstudium um.
Absolventinnen und Absolventen, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Universität erworben haben und zum Masterstudium zugelassen wurden, schreiben sich beim Studierendensekretariat ein.
Inhalte des Masterstudiengangs
Das Masterstudium Chemical Biology besteht aus zwei Pflichtseminaren in Chemischer Biologie und in Medizinischer Chemie, verschiedenen Wahlpflichtvorlesungen und Wahlpflichtpraktika, einem Forschungspraktikum und der Masterarbeit mit anschließender Disputation.
Die Wahlpflichtvorlesungen und Wahlpflichtpraktika können aus einem Angebot verschiedener vertiefender Lehrveranstaltungen der Chemischen Biologie, der Medizinischen Chemie und der Zellbiologie gewählt werden, wobei gewisse Rahmenvorgaben zu beachten sind. Optional können maximal drei Wahlpflichtvorlesungen sowie maximal ein Wahlpflichtpraktikum aus dem Bereich der Chemie belegt werden. Das Erreichen des aktuellen Forschungsstands wird in dem Forschungspraktikum und durch die Masterarbeit (Dauer in der Regel 6 Monate) nachgewiesen.
Detailliertere Informationen zum Studium und zu den einzelnen Modulen sind der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Der Aufbau des Studiums ist unter dem Punkt „Studienstruktur“ schematisch dargestellt. Das Angebot an Lehrveranstaltungen und deren Zuordnung bezüglich der Rahmenvorgaben des aktuellen Semesters und der vorhergehenden Semester sind den entsprechenden Übersichtstabellen zu entnehmen.
Auslandsaufenhalt während des Masterstudiums
In der Masterphase ist ein Studium im Ausland für ein bis zwei Semester möglich. Leistungen, die im Ausland erworben werden, können aufgrund der Wahlfreiheiten im Masterstudium gut angerechnet werden. Ein Auslandsaufenthalt wird von der Fakultät für Chemie und Chemischen Biologie unterstützt.
Wechsel in den Promotionsstudiengang ohne Masterabschluss für herausragende Studierende
Für Studierende mit herausragenden Studienleistungen besteht die Möglichkeit nach Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten direkt in den Promotionsstudiengang zu wechseln. Voraussetzung ist ein Abschluss des Bachelorstudiengangs mit einer Note von mindestens 1,5 und eine Durchschnittsnote von mindestens 1,5 für promotionsvorbereitende Studien im Umfang von 60 Leistungspunkten. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Prüfungsordnung.