Zulassungsbeschränkungen für das Wintersemester 2013/14
Für die Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung müssen Sie sich bis zum 15.7. bewerben.
Informationen zu Bewerbung und Einschreibung
Note für den NC
Wenn mehr Bewerber erwartet werden, als Studienplätze für einen Studiengang zur Verfügung stehen, wird eine Zulassungsbeschränkung in Form des NC beantragt. Die Note für die Zulassung zu den einzelnen Fächern wird erst im Verlauf des Bewerbungsverfahrens von der Hochschule festgelegt und zwar aufgrund der Anzahl an Studienplätzen und Bewerbungen. Der NC spiegelt dabei die Abiturdurchschnittsnote wider, die die letzte Person, die eine Zulassung erhält, hatte. Der NC ergibt sich daher in jedem Zulassungsverfahren aus dem Notenspiegel der Studienplatzbewerber neu. Schreiben sich weniger Studierende ein als Studienplätze zur Verfügung stehen, kann es sein, dass alle Bewerber unabhängig von der Note zugelassen werden. Daher ist zu empfehlen, sich unabhängig von der Note für das Studium zu bewerben.